Unter welchen Umständen können Sie sich an mich wenden und wer kommt für die Behandlung auf? Hier finden Sie wichtige Antworten auf formale Fragen.

Rahmenbedingungen

Wann ist eine Behandlung in meiner Praxis möglich?

Sie können sich für eine Einzeltherapie zunächst ganz unabhängig von einer bestimmten Diagnose mich wenden, wenn Sie unter psychischen Problemen leiden oder der Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht. (Deshalb verzichte ich an dieser Stelle bewusst auf die Nennung bestimmter Erkrankungen oder Diagnosen.)

Auch für Paartherapien gibt es unzählige gute Gründe. Kurzum: Wenn es Probleme in Ihrer Partnerschaft gibt, in denen Sie miteinander nicht weiterkommen oder offene Beziehungsfragen, die Sie miteinander nicht (mehr) beantworten können, kann eine Paartherapie sehr nützlich sein.

Auch unabhängig von psychischem Leiden oder einer Erkrankung können Sie sich für eine Beratung oder ein Coaching an mich wenden.

Ebenso können Sie sich gern melden, wenn Sie selbst noch unsicher sind, ob Sie überhaupt professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

Am Anfang beschäftigen wir uns damit, was genau Ihre Probleme sind und ob eine Behandlung in meiner Praxis (oder bspw. an einer anderen Stelle) sinnvoll ist. Die Diagnostik ist somit wichtiger Teil zu Beginn unserer Zusammenarbeit.

 

Ich arbeite mit Erwachsenen und Jugendlichen ab etwa 14 Jahren.

Kostenübernahme

Mögliche Kostenträger

Ich habe die Zulassung zur Abrechnung mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen (inkl. Beihilfe), auch über andere Kostenträger (bspw. Berufsgenossenschaft, Heilfürsorge) darf ich Psychotherapie abrechnen. Sollten Sie es vorziehen, Ihre Behandlung selbst zu bezahlen, ist natürlich auch das möglich.

Gesetzlich versichert

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen antragsfrei vorab bis zu sieben Gespräche – in dieser „probatorischen Phase“ geht es um Informationserhebung und Diagnostik, vor allem aber auch darum, dass wir uns kennenlernen und einschätzen können, ob wir längerfristig miteinander arbeiten möchten. Gegebenenfalls stellen wir dann einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse, damit weitere Therapiestunden übernommen werden.

Privat versichert

Bei privaten Krankenversicherungen und bei der Beihilfe sowie bei sonstigen Kostenträgern ist das grundlegende Vorgehen oft ähnlich wie bei gesetzlichen Krankenkassen. Einzelne Aspekte wie bspw. die Stundenanzahlen unterscheiden sich jedoch mitunter. Bei anderen Kostenträgern als den gesetzlichen Krankenkassen ist es empfehlenswert, dass Sie vorab Kontakt zu Ihrem Krankenversicherungs- oder Kostenträger aufnehmen und Informationen über die Kostenübernahme von Psychotherapie einholen.

Sollte keine Diagnose oder keine Indikation für Psychotherapie vorliegen, kann formalrechtlich bedingt nicht über Krankenkassen oder andere Krankversicherungsträger abgerechnet werden. In diesem Falle müssten Sie selbst für die Kosten unserer Zusammenarbeit aufkommen. Das gilt auch für reine Beratung oder Coaching. Gerne können wir die für Sie relevanten Aspekte zur Kostenübernahme im Rahmen unseres Telefonats zur Terminvereinbarung detailliert besprechen.