Unter welchen Umständen können Sie sich an uns wenden und wer kommt für die Behandlung auf? Hier finden Sie wichtige Antworten auf formale Fragen.

Rahmenbedingungen

Wann ist eine Psychotherapie möglich?

Sie können sich zunächst ganz unabhängig von der Einordnung oder einer bestimmten Diagnose an uns wenden, wenn Sie unter psychischen Problemen leiden oder der Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht. Ebenso können Sie sich melden, wenn Sie selbst noch unsicher sind, ob Sie überhaupt professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

Für Paartherapien gibt es unzählige gute Gründe. Kurzum kann man vereinfacht sagen: Wenn es Probleme in Ihrer Partnerschaft gibt, in denen Sie miteinander nicht weiterkommen oder offene Beziehungsfragen, die Sie miteinander nicht (mehr) beantworten können, kann eine Paartherapie sehr nützlich sein.

Am Anfang der Behandlung beschäftigen wir uns u. a. damit, was genau Ihre Probleme sind und ob eine Behandlung in unserer Praxis (oder aber an einer anderen Stelle) sinnvoll ist. Die Diagnostik ist also wichtiger Teil zu Beginn der Behandlung.

Wir arbeiten mit Erwachsenen und Jugendlichen ab etwa 16 Jahren.

Kostenübernahme

Mögliche Kostenträger

Wir haben die Zulassung zur Abrechnung mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen (inkl. Beihilfe), auch über andere Kostenträger (bspw. Berufsgenossenschaft, Heilfürsorge) dürfen wir Psychotherapie abrechnen.

Sollten Sie es vorziehen, Ihre Behandlung selbst zu bezahlen, ist natürlich auch das möglich.

Gesetzlich versichert

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen antragsfrei vorab bis zu sieben Gespräche – in dieser „probatorischen Phase“ geht es um Informationserhebung und Diagnostik, vor allem aber auch darum, dass wir uns kennenlernen und einschätzen können, ob wir längerfristig miteinander arbeiten möchten. Gegebenenfalls stellen wir dann einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse, damit weitere Therapiestunden übernommen werden.

Privat versichert

Bei privaten Krankenversicherungen und auch der Beihilfe ist das grundlegende Vorgehen oft ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, auch wenn sich einzelne Aspekte wie bspw. die Stundenanzahlen teilweise unterscheiden können. Bei anderen Kostenträgern als den gesetzlichen Krankenkassen ist es empfehlenswert, dass Sie vorab Kontakt zu Ihrem Krankenversicherungs- oder Kostenträger aufnehmen und Informationen über die Kostenübernahme einholen.

Sollte keine Diagnose oder keine Indikation für Psychotherapie vorliegen, kann formalrechtlich bedingt nicht über Krankenkassen oder andere Krankversicherungsträger abgerechnet werden. In diesem Falle müssten Sie selbst für die Kosten unserer Zusammenarbeit aufkommen. Gerne können wir die für Sie relevanten Aspekte zur Kostenübernahme im Rahmen unseres Telefonats zur Terminvereinbarung konkreter besprechen.